Art. 17 – Vorkommerzielle Auftragsvergabe

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

(1)Die Union kann die vorkommerzielle Auftragsvergabe fördern, indem sie Auftraggebern bzw. öffentlichen Auftraggebern im Sinne der Richtlinien 2014/24/EU (26) und 2014/25/EU (27) des Europäischen Parlaments und des Rates, welche gemeinsam Aufträge für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Verteidigungsbereich vergeben oder ihre Vergabeverfahren koordinieren, eine Finanzhilfe gewährt.
(2)Die Vergabeverfahren gemäß Absatz 1 a) genügen den Anforderungen dieser Verordnung; b) können die Vergabe mehrerer Verträge im Rahmen desselben Verfahrens zulassen („multiple sourcing“); c) sehen vor, dass die Bieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag erhalten, und gewährleisten, dass keine Interessenkonflikte bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17 REG_2021_697 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17 REG_2021_697 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.