ErwGr. 52

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Die Kommission sollte anstreben, mit den Mitgliedstaaten und der Industrie im Gespräch zu bleiben, um den Erfolg des Fonds zu sichern. In diesem Zusammenhang sollte auch das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber und wichtiger Interessenträger einbezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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