ErwGr. 49

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Nach der Bewertung der Vorschläge mithilfe unabhängiger Experten sollte die Kommission die im Rahmen des Fonds zu unterstützenden Maßnahmen auswählen. Die Mitgliedstaaten sollten mit einer Rangliste der ausgewählten Maßnahmen über die Ergebnisse der Bewertung und die Fortschritte bei den finanzierten Maßnahmen unterrichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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