ErwGr. 47

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Die Kommission sollte eine Liste unabhängiger Experten erstellen. Die Sicherheitsreferenzen dieser unabhängigen Experten sollten von den jeweiligen Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die Liste sollte nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Die unabhängigen Experten sollten auf der Grundlage ihrer Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse unter Berücksichtigung der ihnen zu übertragenden Aufgaben ausgewählt werden. Bei der Bestellung der unabhängigen Experten sollte die Kommission so weit wie möglich angemessene Maßnahmen ergreifen, um innerhalb der unabhängigen Expertengruppen und Bewertungsgremien entsprechend der Situation im jeweiligen Maßnahmenbereich eine ausgewogene Zusammensetzung nach vielfältigen Qualifikationen, Erfahrung, Kenntnissen, geografischer Vielfalt und Geschlecht anzustreben. Außerdem sollte eine angemessene Rotation der unabhängigen Experten und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor angestrebt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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