Art. 2

REG_2021_769 · zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

Die MwSt.-Eigenmittel werden auf der Grundlage der steuerbaren Umsätze im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (*2) berechnet.
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Artikel 1 gilt jedoch nicht für die Aufstellung oder Berichtigung der Übersichten über die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel für die Haushaltsjahre vor 2021.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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