Art. 4

REG_2021_769 · zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

(1)Die MwSt.-Eigenmittel werden auf der Basis von Kalenderjahren berechnet.
(2)Der endgültige mehrjährige gewogene mittlere Satz wird nach der in den Absätzen 3 bis 8 genannten Methode berechnet.
(3)Der endgültige mehrjährige gewogene mittlere Satz ist ein Prozentsatz, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat für das Haushaltsjahr 2016 gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Artikels in der vor dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung berechnet wurde.
(4)Der Prozentsatz, durch den der endgültige mehrjährige gewogene mittlere Satz ausgedrückt wird, ist auf vier Dezimalstellen zu berechnen.
(5)Der endgültige mehrjährige gewogene mittlere Satz ist kontrolliert worden, und es dürfen in Bezug auf diesen Satz keine Mitteilungen über offene Punkte gemäß Artikel 9 Absatz 2 vorliegen.
(6)Ein gewogener mittlerer Satz, in Bezug auf den noch Mitteilungen vorliegen, wird bis zur Klärung der gemäß Artikel 9 Absatz 2 mitgeteilten Punkte verwendet; dieser gilt als der vorläufige mehrjährige gewogene mittlere Satz.
(7)Der vorläufige mehrjährige gewogene mittlere Satz wird nach der Klärung der gemäß Artikel 9 Absatz 2 mitgeteilten Punkte durch den sich daraus ergebenden Prozentsatz ersetzt; dieser gilt ab dem Haushaltsjahr 2021 als endgültiger mehrjähriger gewogener mittlerer Satz.
(8)Die Auswirkungen auf den Haushalt, die sich aus einer Differenz zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen mehrjährigen gewogenen mittleren Satz ergeben, werden nach dem als Bestimmung des Jahressaldos bekannten Verfahren des Artikels 10b Absatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates (*3) behandelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2021_769 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2021_769 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.