ErwGr. 32

REG_2021_782 · über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr

Bestimmte Tiere werden dafür ausgebildet, Personen mit Behinderungen so zu unterstützen, dass sie sich unabhängig fortbewegen können. Für eine solche Mobilität ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese Tiere in Zügen mitgenommen werden dürfen. Die allgemeinen Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Assistenzhunde sind in dieser Verordnung festgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die Möglichkeit haben, Versuche mit anderen Mobilitätsassistenztieren durchzuführen und diese in ihren inländischen Schienenverkehrsdiensten an Bord von Zügen zuzulassen. Es ist wichtig, dass die Kommission die Entwicklung in diesem Bereich mit Blick auf künftige Arbeiten zu Mobilitätsassistenztieren verfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 32 REG_2021_782 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 32 REG_2021_782 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.