REG_2021_783 · zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
In Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2018 über einen Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik wurden das Netz der Europäischen Union für die Anwendung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts (IMPEL), das Europäische Netz der in Umweltsachen tätigen Staatsanwälte (ENPE) und das Richterforum der Europäischen Union für die Umwelt (EUFJE) eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und um bei der Verstärkung des Umweltrechts der Union eine unverzichtbare Rolle zu spielen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Kohärenz bei der unionsweiten Umsetzung und Durchsetzung des Umweltrechts der Union, zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Steigerung der Qualität der Umweltinspektion und der Vollzugsmechanismen durch die Vernetzung auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten und ermöglichen den Informations- und Erfahrungsaustausch auf verschiedenen Verwaltungsebenen, durch Schulungen und eingehende Gespräche über Umweltschutzprobleme und Aspekte der Rechtsdurchsetzung, einschließlich Überwachungs- und Genehmigungsverfahren. Angesichts ihres Beitrags zu den Zielen des LIFE-Programms sollten IMPEL, ENPE und EUFJE ohne Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen erhalten können, damit die Tätigkeiten dieser Einrichtungen weiter unterstützt werden. Gemäß den Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (27) (im Folgenden „Haushaltsordnung“) könnte sich eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auch in anderen Fällen erübrigen, z. B. bei Einrichtungen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden und unter deren Verantwortung handeln, wenn diese Mitgliedstaaten in einem Rechtsakt der Union als Empfänger von Finanzhilfen genannt sind.
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