Art. 22 – Bericht über die Anwendung

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 7. Juni 2023 Bericht über die Anwendung dieser Verordnung. In dem Bericht der Kommission werden Informationen über das Monitoring nach Artikel 21 und die sich aus den Transparenzanforderungen nach Artikel 8 ergebenden Informationen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die für die Ausarbeitung des Berichts erforderlichen Informationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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