Art. 23 – Evaluierung

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Bis zum 7. Juni 2024 führt die Kommission eine Evaluierung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über deren Anwendung vor einschließlich:
a)des Funktionierens und der Wirksamkeit der Schutzvorkehrungen, insbesondere der in Artikel 4 Absatz 4, Artikel 6 Absatz 3 und den Artikeln 7 bis 11 festgelegten;
b)der Auswirkungen der Anwendung der Verordnung auf die Grundrechte, insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung der Privatsphäre und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, sowie
c)des Beitrags der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Gegebenenfalls wird der Bericht um Legislativvorschläge ergänzt.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die für die Ausarbeitung des Berichts erforderlichen Informationen.
Die Kommission bewertet zudem die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit der Schaffung einer europäischen Plattform in Bezug auf terroristische Online-Inhalte, um Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen dieser Verordnung zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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