ErwGr. 48

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über die Umsetzung der Verordnung sammeln. Die Mitgliedstaaten sollten die Transparenzberichte der Hostingdiensteanbieter nutzen können und diese, wo notwendig, durch ausführlichere Informationen, wie beispielsweise ihre eigenen Transparenzberichte gemäß dieser Verordnung, ergänzen. Es sollte ein detailliertes Programm zur Überwachung der Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen dieser Verordnung aufgestellt werden, um die Bewertung der Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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