ErwGr. 20

REG_2021_785 · zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014

Insbesondere sollte die Teilnahme von Einrichtungen mit Sitz in Drittländern, die ein Assoziierungsabkommen mit der Union geschlossen haben, gefördert werden, damit der Schutz der finanziellen Interessen der Union durch die Zusammenarbeit im Zollbereich und durch den Austausch bewährter Verfahren verbessert wird, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union und in Bezug auf Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen technologischen Entwicklungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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