ErwGr. 7

REG_2021_785 · zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014

Die AFIS-Plattform umfasst mehrere Informationssysteme, darunter das Zollinformationssystem. Das Zollinformationssystem ist ein automatisches Informationssystem, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, Handlungen, die der Zoll- oder der Agrarregelung zuwiderlaufen, zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, indem es eine raschere Verbreitung von Informationen ermöglicht und so die Effizienz der Kooperations- und Kontrollmaßnahmen der Zollbehörden, deren Aufgabenbereich solche Handlungen umfasst, steigert. Die einheitliche Infrastruktur des Zollinformationssystems ermöglicht die Unterstützung sowohl der administrativen Zusammenarbeit als auch der polizeilichen Zusammenarbeit auf Grundlage der vormaligen Säule „Justiz und Inneres“ der Union. Technisch lässt sich der Einsatz des Zollinformationssystems für die polizeiliche Zusammenarbeit nicht von seinem Einsatz für die administrative Zusammenarbeit trennen, da beide Formen der Zusammenarbeit über ein gemeinsames IT-System abgewickelt werden. Da das Zollinformationssystem nur eines von mehreren im Rahmen der AFIS-Plattform betriebenen Informationssystemen ist und weniger Fälle polizeilicher Zusammenarbeit als Fälle administrativer Zusammenarbeit über das Zollinformationssystem abgewickelt werden, wird davon ausgegangen, dass der Einsatz der AFIS-Plattform für die polizeiliche Zusammenarbeit ihren Einsatz für die administrative Zusammenarbeit lediglich ergänzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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