ErwGr. 8

REG_2021_785 · zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014

Um größere Synergieeffekte und mehr haushaltstechnische Flexibilität zu ermöglichen und die Verwaltung zu vereinfachen, sollte die von der Union geleistete Unterstützung für den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Meldung von Unregelmäßigkeiten und die gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zoll- und Agrarsachen zu einem einzigen Programm, nämlich dem Betrugsbekämpfungsprogramm der Union (im Folgenden „Programm“), zusammengefasst und verschlankt werden. Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (8) anzugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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