Art. 8 – Jean-Monnet-Maßnahmen

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Das Programm fördert Lehre, Lernen, Forschung und Debatten zu Angelegenheiten der europäischen Integration, einschließlich zu den künftigen Herausforderungen und Chancen der Union, mittels folgender Maßnahmen:
a)der Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung;
b)der Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
c)Unterstützung der folgenden Einrichtungen, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen: Europäisches Hochschulinstitut in Florenz, einschließlich der School of Transnational Governance, Europakolleg in Brügge und Natolin, Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht, Europäische Rechtsakademie in Trier, Europäische Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung in Odense und Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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