Art. 4 – Maßnahmen des Programms

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die mit den Prioritäten gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 und den Beschreibungen in Anhang I im Einklang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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