ErwGr. 22

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die künstlerische Freiheit sind wesentliche Voraussetzungen eines dynamischen Kultur- und Kreativsektors. Insbesondere die Nachrichtenmedien benötigen ein freies, vielfältiges und pluralistisches Medienumfeld. Zusammen mit der Richtlinie 2010/13/EU sollte das Programm daher ein freies, vielfältiges und pluralistisches Medienumfeld fördern, indem es Querverbindungen und bereichsübergreifende Aktivitäten zur Unterstützung der Nachrichtenmedien begünstigt. Mit dem Programm sollten Fachkräfte im Bereich der neuen Medien unterstützt und die Entwicklung kritischen Denkens bei den Bürgerinnen und Bürgern durch Verbesserung der Medienkompetenz gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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