ErwGr. 24

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Die grenzüberschreitende Mobilität von Künstlern sowie Kulturschaffenden im Rahmen des Aktionsbereichs Kultur kann zu einem besser vernetzten, stärkeren und nachhaltigeren Kultur- und Kreativsektor in der Union beitragen, da hiermit die Entwicklung von Kompetenzen und die Lernkurve im Kultur- und Kreativsektor beschleunigt, das interkulturelle Bewusstsein erweitert und länderübergreifende gemeinsame schöpferische Tätigkeiten, Koproduktionen und die Verbreitung von Werken gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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