ErwGr. 27

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Unter Berücksichtigung der Gemeinsamen Mitteilung vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“, die das Europäische Parlament mit seiner Entschließung vom 5. Juli 2017 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2018 (10) gebilligt hat, und der Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2017 zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen sollten europäische Förderprogramme — und insbesondere das Programm — der Bedeutung der Kultur in internationalen Beziehungen und ihrer Rolle bei der Förderung europäischer Werte durch spezielle und gezielte Maßnahmen Rechnung tragen, die so konzipiert sind, dass sie einen deutlichen Einfluss der Union auf der Weltbühne bewirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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