ErwGr. 49

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren eingerichtet werden, um seine Laufzeit an die des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (14) (im Folgenden „MFR 2021-2027“) anzugleichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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