Art. 16 – Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors und Verlängerung seiner Amtszeit

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

(1)Der Exekutivdirektor ist eine Person mit Fachwissen und hohem Ansehen auf den Gebieten, auf denen das Kompetenzzentrum tätig ist.
(2)Der Exekutivdirektor wird als Zeitbediensteter des Kompetenzzentrums nach Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen eingestellt.
(3)Der Exekutivdirektor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Liste von Bewerbern ernannt, die die Kommission im Anschluss an ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vorschlägt.
(4)Für den Abschluss des Vertrags mit dem Exekutivdirektor wird das Kompetenzzentrum durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vertreten.
(5)Die Amtszeit des Exekutivdirektors beträgt vier Jahre. Vor dem Ende dieses Zeitraums nimmt die Kommission eine Bewertung vor, bei der die Leistung des Exekutivdirektors und die künftigen Aufgaben und Herausforderungen des Kompetenzzentrums berücksichtigt werden.
(6)Der Verwaltungsrat kann auf einen Vorschlag der Kommission, der die Bewertung nach Absatz 5 berücksichtigt, die Amtszeit des Exekutivdirektors einmal um höchstens vier Jahre verlängern.
(7)Ein Exekutivdirektor, dessen Amtszeit verlängert wurde, darf nicht an einem anderen Auswahlverfahren für dieselbe Stelle teilnehmen.
(8)Der Exekutivdirektor kann nur durch einen Beschluss des Verwaltungsrats auf Vorschlag der Kommission oder von mindestens 50 % der Mitgliedstaaten seines Amtes enthoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 16 REG_2021_887 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 16 REG_2021_887 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.