ErwGr. 44

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Die Kosten für die Einrichtung des Kompetenzzentrums sowie für die Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten des Kompetenzzentrums sollten von der Union sowie — im Verhältnis zum freiwilligen Beitrag der Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Maßnahmen — von den Mitgliedstaaten finanziert werden. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, sollten in diese Tätigkeiten nicht gleichzeitig auch Mittel aus anderen Unionsprogrammen fließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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