ErwGr. 46

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Dem Verwaltungsrat sollten über die erforderlichen Befugnisse übertragen werden, um den Haushaltsplan des Kompetenzzentrums zu erstellen. Er sollte die Ausführung des Haushaltsplans überprüfen, eine angemessene Finanzordnung annehmen sowie transparente Verfahren für die Entscheidungsfindung des Kompetenzzentrums festlegen, einschließlich für die Annahme des jährlichen Arbeitsprogramm und des mehrjährigen Arbeitsprogramms, die die Agenda widerspiegeln. Der Verwaltungsrat sollte sich auch eine Geschäftsordnung geben, den Exekutivdirektor ernennen und über die Verlängerung oder die Beendigung der Amtszeit des Exekutivdirektors beschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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