ErwGr. 49

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Angesichts des besonderen Status und der Zuständigkeit des Kompetenzzentrums für die Ausführung der Unionsmittel, insbesondere der Mittel aus „Horizont Europa“ und dem Programm „Digitales Europa“, sollte die Kommission im Verwaltungsrat bei Beschlüssen im Zusammenhang mit Unionsmitteln über 26 % aller Stimmen verfügen, um den Unionsmehrwert dieser Beschlüsse zu maximieren und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse und deren Übereinstimmung mit den Prioritäten der Union zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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