Anhang I – LISTE DER LÄNDER UND GEBIETE IM NACHBARSCHAFTSRAUM

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Algerien
Armenien
Aserbaidschan
Belarus
Ägypten
Georgien
Israel
Jordanien
Libanon
Libyen
Republik Moldau
Marokko
Besetztes palästinensisches Gebiet
Syrien
Tunesien
Ukraine
Die Unionsunterstützung für den Nachbarschaftsraum kann auch eingesetzt werden, um der Russischen Föderation die Teilnahme an Programmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und anderen einschlägigen Mehrländerrichtprogrammen, einschließlich den in Artikel 13 Absatz 6 und Artikel 21 genannten, zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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