Art. 10 – Geltungsbereich der geografischen Programme

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

(1)Zur Verwirklichung der Ziele des Instruments werden die geografischen Programme auf der Grundlage der folgenden Bereiche der Zusammenarbeit ausgearbeitet: a) gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, b) Beseitigung der Armut, Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung sowie Förderung menschlicher Entwicklung, c) Migration, Vertreibung und Mobilität, d) Umwelt und Klimawandel, e) inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit, f) Frieden, Stabilität und Konfliktverhütung, g) Partnerschaft.
(2)Weitere Einzelheiten zu allen Bereichen der Zusammenarbeit nach Absatz 1 sind in Anhang II aufgeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 10 REG_2021_947 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 10 REG_2021_947 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.