Art. 39 – Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Schutz der finanziellen Interessen der Union

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

(1)Mit Blick auf mögliche Missstände zulasten Dritter in Partnerländern, einschließlich Gemeinschaften und Einzelpersonen, die von aus dem EFSD+ und der Garantie für Außenmaßnahmen unterstützten Projekten betroffen sind, veröffentlichen die Kommission und die Delegationen der Union auf ihren Internetseiten direkte Verweise auf die Beschwerdeverfahren der einschlägigen Gegenparteien, die Vereinbarungen mit der Kommission getroffen haben. Ferner bietet die Kommission die Möglichkeit, Beschwerden über die Behandlung von Missständen durch förderfähige Gegenparteien direkt entgegenzunehmen. Die Kommission berücksichtigt diese Informationen mit Blick auf eine künftige Zusammenarbeit mit diesen Gegenparteien.
(2)Personen und Stellen, die Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien ausführen, müssen die anwendbaren Rechtsvorschriften und Grundsätze der Union sowie die vereinbarten internationalen und Unionsstandards gemäß Artikel 155 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung einhalten. Die Kommission prüft unter gebührender Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angesichts der Art der Maßnahme und der Bedingungen, unter denen diese Maßnahme durchgeführt wird, ob die Systeme, Vorschriften und Verfahren dieser Personen und Stellen einen Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherstellen, welcher dem für die Ausführung des Haushaltsplans der Union durch die Kommission vorgesehenen Schutz gleichwertig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 39 REG_2021_947 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 39 REG_2021_947 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.