ErwGr. 33

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Mit dem Instrument sollte der Union ermöglicht werden, die externe Dimension des Programms Erasmus+ gestützt auf dessen Erfolg weiter auszubauen. Von den geografischen Programmen im Rahmen des Instruments sollte ein Richtbetrag von 1 800 000 000 EUR zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Dimension des Programms Erasmus+ eingesetzt werden, deren Durchführung gemäß der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) und im Einklang mit dem im Rahmen des Instruments erlassenen Programmplanungsdokument erfolgen sollte. Durch die Programmplanung im Rahmen des Instruments sollte das Potenzial des Programms Erasmus+ voll ausgeschöpft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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