ErwGr. 35

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (Indian Ocean Tuna Commission, IOTC) hat auf ihrer Jahrestagung 2021 die zuvor verabschiedeten Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen überarbeitet. Diese Maßnahmen sollten bereits in Unionsrecht umgesetzt worden sein. Die überarbeiteten Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun wurden erst nach dem Ablauf der offiziellen Einspruchsfrist am 17. Dezember 2021 vom IOTC-Sekretariat bestätigt. Die bestätigten überarbeiteten Fangbeschränkungen für Gelbflossenthun sollten später in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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