ErwGr. 34

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) hat auf ihrer Jahrestagung 2021 für Zielarten und Beifangarten Fangbeschränkungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 angenommen. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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