ErwGr. 31

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung 2021 außerdem einen Wiederauffüllungsplan für in Verbindung mit anderen durch die ICCAT geregelten Fischereien gefangenen Makrelenhai (Isurus oxyrinchus) im Nordatlantik angenommen, um die Überfischung zu beenden und bis 2070 stufenweise ein für den MSY ausreichendes Biomasseniveau zu erreichen. Dieser Wiederauffüllungsplan umfasst ein Verbot des Behaltens an Bord ab 2022. Die gesamte fischereiliche Sterblichkeit wurde auf höchstens 250 Tonnen festgesetzt, bis neue wissenschaftliche Gutachten vorliegen. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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