ErwGr. 28

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2021 beschlossen, im Jahr 2022 die derzeitigen TACs für Roten Thun, Schwertfisch (Xiphias gladius), Blauen Marlin (Makaira nigricans), Weißen Marlin (Tetrapturus albidus), Gelbflossenthun (Thunnus albacares) und Blauhai (Prionace glauca) beizubehalten. Ferner hat die ICCAT für Großaugenthun (Thunnus obesus) eine TAC von 62 000 Tonnen für 2022 festgesetzt. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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