ErwGr. 29

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Um die fischereiliche Sterblichkeit von jungem Großaugen- und Gelbflossenthun zu verringern, hat die ICCAT außerdem eine Obergrenze von 300 Fischsammelgeräten (fish aggregating devices, FADs) pro Schiff für das Jahr 2022 und eine Schonzeit für den Einsatz von FADs festgesetzt. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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