ErwGr. 58

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Union hat jährlich bilaterale Konsultationen mit den Färöern zum Quotentausch sowie zum gegenseitigen Zugang für 2022 abgehalten. Diese Konsultationen haben nicht zum Abschluss eines Abkommens für 2021 geführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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