ErwGr. 57

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Union hat in Absatz 13.12 der vereinbarten Niederschrift der bilateralen Konsultationen zwischen der Union und Norwegen zum Skagerrak ihre Absicht verkündet, in den Nordsee-Gebieten 4a und 4b eine gewisse Flexibilität zu nutzen, die dem Unionsanteil von 5,7 % der Menge für die A-Flotte oder 21 038 Tonnen entspricht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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