ErwGr. 54

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Der ICES hat 2019 festgehalten, dass die Fänge von Hering (Clupea harengus) in der Division 3.a so nahe bei Null wie möglich liegen sollten, da ohne zusätzliche räumliche und/oder zeitliche Beschränkungen der Heringsfischerei der Fang von frühjahrslaichendem Hering der westlichen Ostsee unvermeidlich wäre. Nach den jüngsten Informationen des ICES kommt es zu einer zunehmenden Vermischung von frühjahrslaichendem Hering der westlichen Ostsee und Nordseehering im Skagerrak und der Nordsee; die meisten Fänge von frühjahrslaichendem Hering der westlichen Ostsee erfolgen nun im Skagerrak sowie in geringerem Ausmaß in der östlichen Nordsee.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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