ErwGr. 51

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Union, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben im Jahr 2021 trilaterale Konsultationen zu sechs gemeinsam bewirtschafteten Beständen im Nordseegebiet abgehalten, um die Bewirtschaftung dieser Bestände einschließlich der Fangmöglichkeiten für das nächste Jahr zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 28. Oktober und dem 10. Dezember 2021 auf der Grundlage des vom Rat vereinbarten Standpunkts der Union geführt. Die Ergebnisse der Konsultationen wurden in einer vereinbarten Niederschrift festgehalten, die von den Delegationsleitern der Union, des Vereinigten Königreichs und Norwegens am 10. Dezember 2021 unterzeichnet wurde. Es wird daher vorgeschlagen, die betreffenden Fangmöglichkeiten in der mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen vereinbarten Höhe zusammen mit den anderen Bestimmungen der vereinbarten Niederschrift festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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