ErwGr. 52

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Union und Norwegen haben im Jahr 2021 bilaterale Konsultationen zu zwei gemeinsam bewirtschafteten und verwalteten Beständen im Skagerrak abgehalten, um die Bewirtschaftung dieser Bestände einschließlich der Fangmöglichkeiten für das nächste Jahr sowie den Tausch von Fangmöglichkeiten zu vereinbaren. Diese Konsultationen wurden zwischen dem 8. November und dem 10. Dezember 2021 auf der Grundlage des vom Rat vereinbarten Standpunkts der Union geführt. Die Ergebnisse der Konsultationen wurden in drei vereinbarten Niederschriften festgehalten, die von den Delegationsleitern der Union und Norwegens am 10. Dezember 2021 unterzeichnet wurden. Es wird daher vorgeschlagen, die betreffenden Fangmöglichkeiten zur Umsetzung der Vereinbarung mit Norwegen zusammen mit den anderen Bestimmungen der vereinbarten Niederschrift festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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