Art. 3

REG_2022_1104 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel

Die Futtermittelzusatzstoffe Natriumcitrate, Kaliumcitrate, Sorbitol, Mannitol, Calciumhydroxid, Xylitol, Ammoniumlaktat und Ammoniumacetat dürfen längstens bis zum 30. Mai 2028 weiterhin in Verkehr gebracht und als Einzelfuttermittel verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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