ErwGr. 3

REG_2022_1208 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Kroatien

Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1211 des Rates (3) über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 erfüllt Kroatien die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die Ausnahmeregelung für Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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