ErwGr. 4

REG_2022_1208 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Kroatien

Die Einführung des Euro in Kroatien erfordert die Annahme des Umrechnungskurses zwischen dem Euro und der kroatischen Kuna. Der Umrechnungskurs sollte auf 7,53450 Kuna pro 1 Euro festgelegt werden, was dem gegenwärtigen zentralen Leitkurs der Kuna im Wechselkursmechanismus (WKM II) entspricht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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