ErwGr. 5

REG_2022_1363 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-D, Azoxystrobin, Cyhalofop-butyl, Cymoxanil, Fenhexamid, Flazasulfuron, Florasulam, Fluroxypyr, Iprovalicarb und Silthiofam in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Cyhalofop-butyl legte der Antragsteller solche Angaben zu den Analysemethoden für Reis vor, und die Behörde kam zu dem Schluss, dass nunmehr ausreichend Daten vorliegen (5). Für dieses Erzeugnis sollte der geltende RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 daher beibehalten werden, und das Erfordernis der Vorlage weiterer Daten sollte aus dem genannten Anhang gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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