ErwGr. 2

REG_2022_1406 · zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Methoxyfenozid, Propoxur, Spinosad und Thiram in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Methoxyfenozid veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) im Zusammenhang mit dem Verfahren für die Erneuerung der Genehmigung dieses Wirkstoffs entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung dieses Wirkstoffs (3), in der sie die bestehende zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable daily intake — ADI) bestätigte und eine niedrigere akute Referenzdosis (Accute reference dose — ARfD) festlegte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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