ErwGr. 1

REG_2022_1917 · zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/10 (EZB/2022/31)

Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 kann die Europäische Zentralbank (EZB) Sanktionen gegen Berichtspflichtige verhängen. Daher sollte sie gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2532/98 einen Rahmen zur genaueren Bestimmung der Regelungen schaffen, nach denen Sanktionen verhängt werden können. Es ist daher angemessen, die Verfahren festzulegen, nach denen solche Sanktionen verhängt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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