ErwGr. 3

REG_2022_2056 · zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die Fischerei im westlichen und mittleren Pazifik und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates

Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates (6) genehmigte die Europäische Gemeinschaft ihren Beitritt zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „Übereinkommen“), mit dem die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) eingerichtet wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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