ErwGr. 4

REG_2022_2056 · zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die Fischerei im westlichen und mittleren Pazifik und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates

Die WCPFC ist befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse (im Folgenden „Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen“ bzw. „EBM“) zur Erhaltung der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Diese Beschlüsse sind vor allem an die Vertragsparteien des Übereinkommens gerichtet, enthalten aber auch Verpflichtungen für die Betreiber (z. B. Kapitäne von Fischereifahrzeugen).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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