ErwGr. 2

REG_2022_2057 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1706 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2021-2023

Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates (1) werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum vom 2021-2023 eröffnet und verwaltet. Für jedes Zollkontingent wurden entsprechende Mengen festgelegt, um eine angemessene Bevorratung für die Verarbeitungsindustrie der Union in diesem Zeitraum zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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