ErwGr. 3

REG_2022_2057 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1706 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2021-2023

Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung (EU) 2020/1706 mit der Verordnung (EU) 2021/1203 des Rates (2) geändert, indem unter anderem neue, bis zum 31. Oktober 2022 geltende autonome Zollkontingente aufgenommen wurden, und zwar infolge des Auslaufens der bilateralen Protokolle mit der Republik Island und mit dem Königreich Norwegen, in denen Kontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse vorgesehen waren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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