Art. 8 – Datenquellen und Methoden

REG_2022_2379 · über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates

(1)Zur Erstellung von Statistiken über die Betriebsmittel und Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Tätigkeit verwenden die Mitgliedstaaten eine oder mehrere der folgenden Datenquellen und Methoden, sofern mit den Daten Statistiken erstellt werden können, die die Qualitätskriterien gemäß Artikel 10 erfüllen: a) statistische Erhebungen oder andere Methoden zur Erhebung statistischer Daten; b) die in Absatz 2 angegebenen Verwaltungsdatenquellen; c) andere Verwaltungsdatenquellen auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften, andere Quellen, Methoden oder innovative Ansätze wie digitale Werkzeuge und Fernerkundungssensoren.
(2)Mit Blick auf Absatz 1 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten alle Daten der folgenden Quellen verwenden: a) des aufgrund der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) eingerichteten integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, des mit der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates (24) eingerichteten Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, des aufgrund der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates (25) eingerichteten Systems zur Identifizierung und Registrierung bestimmter Arten gehaltener Landtiere, der gemäß Artikel 145 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) geführten Weinbaukartei, der gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 festgelegten Verzeichnisse über den ökologischen/biologischen Landbau und auf alle weiteren einschlägigen Verwaltungsdaten, die die Qualitätsanforderungen für statistische Zwecke gemäß Artikel 10 Absatz 3 erfüllen und im Unionsrecht festgelegt sind; b) der Aufzeichnungen in elektronischem Format gemäß Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 oder c) sonstiger einschlägiger Verwaltungsdatenquellen, sofern mit den Daten Statistiken erstellt werden können, die die Qualitätskriterien gemäß Artikel 10 der vorliegenden Verordnung erfüllen.
(3)Beschließt ein Mitgliedstaat, die in Absatz 1 Buchstabe c genannten Quellen, Methoden oder innovativen Ansätze zu verwenden, unterrichtet er im Jahr vor dem Bezugsjahr, in dem die Quelle, Methode oder der innovative Ansatz verwendet wird, die Kommission (Eurostat) und übermittelt genauere Informationen über die Qualität der gewonnenen Daten.
(4)Gemäß Artikel 17a der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 haben die nationalen Behörden, die für die Einhaltung der vorliegenden Verordnung verantwortlich sind, unverzüglichen und kostenfreien Zugang zu Daten und dürfen sie verwenden, einschließlich der Einzeldaten über Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe aus den in ihrem Staatsgebiet geführten Verwaltungsunterlagen. Die nationalen Behörden und die Inhaber der Verwaltungsunterlagen richten die erforderlichen Kooperationsmechanismen für diesen Zugriff ein. Dieser Zugriff wird auch in den Fällen gewährt, in denen die zuständige Behörde Aufgaben, die in ihrem Namen auszuführen sind, an private oder halböffentliche Stellen delegiert hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 8 REG_2022_2379 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 8 REG_2022_2379 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.