Art. 24 – Inkrafttreten und Anwendung

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a, Artikel 11, Artikel 13 Absätze 1, 2 und 3, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1 und 2 gelten ab dem 13. Dezember 2031.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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